Notargebühren

Grundstückskaufverträge erfordern eine notarielle Begleitung, da ausschließlich notariell beurkundete Kaufverträge rechtskräftig sind. Hierbei fallen Kosten nach der Gebührenordnung der Notare an. Bei besonderen Anforderungen oder Beratungen können zusätzliche Gebühren anfallen.

Beim Kauf einer Immobilie (Grundstück und/oder Gebäude, Wohnung) müssen als Anhaltspunkt für die Notargebühren und Kosten des Grundbuchamtes zwischen 1,5 % und 2,5 % des Kaufpreises als Nebenkosten einkalkuliert werden.